Rechtsprechung
LG Hamburg, 06.05.2011 - 325 O 196/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
§ 91 Abs. 2 ZPO
Zur Erstattungsfähigkeit der Vertretung durch einen nicht ortsansässigen Rechtsanwalt - buskeismus.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)
§ 91 Abs. 2 ZPO
Die Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts sind zu erstatten, wenn dieser im Rahmen einer Kette von gerichtlichen Unterlassungsverfahren an unterschiedlichen Gerichtsstandorten für den Erstattungsberechtigten tätig war - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Kosten für nicht ortsansässigen Anwalt können erstattungsfähig sein
Besprechungen u.ä.
- kanzleikompa.de (Kurzanmerkung)
Dem fliegenden Gerichtsstand hinterher fliegen …
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.06.2009 - 27 O 647/09
- LG Hamburg, 28.01.2011 - 325 O 196/10
- LG Hamburg, 06.05.2011 - 325 O 196/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.05.2008 - VIII ZB 92/07
Erstattung der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten
Auszug aus LG Hamburg, 06.05.2011 - 325 O 196/10
Allein der Umstand, dass die Partei zu einem nicht ortsansässigen Rechtsanwalt eine besondere Vertrauensstellung aufgebaut hat, rechtfertigt es nicht, die durch die Beauftragung dieses Anwalts entstehenden zusätzlichen Fahrtkosten der Gegenseite zu überbürden (vgl. BGH, Beschluss v. 22.4.2008 - XI ZB 20/07; Beschluss v. 20.5.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283). - BGH, 22.04.2008 - XI ZB 20/07
Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte
Auszug aus LG Hamburg, 06.05.2011 - 325 O 196/10
Allein der Umstand, dass die Partei zu einem nicht ortsansässigen Rechtsanwalt eine besondere Vertrauensstellung aufgebaut hat, rechtfertigt es nicht, die durch die Beauftragung dieses Anwalts entstehenden zusätzlichen Fahrtkosten der Gegenseite zu überbürden (vgl. BGH, Beschluss v. 22.4.2008 - XI ZB 20/07; Beschluss v. 20.5.2008 - VIII ZB 92/07, NJW-RR 2009, 283).